Keine Gebühren für Lebensmittelkontrolle bei Metzger, Bäcker, Restaurants

21.03.2017

Umweltminister Remmel kann sich nicht auf EU Recht berufen. Nur NRW und Niedersachsen handeln mittelstandsfeindlich.

 

Das Europäische Parlament hat in der vergangenen Woche in Straßburg die neue Verordnung über amtliche Lebensmittelkontrollen beschlossen. Im Vorfeld war insbesondere die Frage umstritten, ob verpflichtende Gebühren für die Lebensmittelkontrollen eingeführt werden müssen. Der Kommissionsvorschlag sah dies ursprünglich vor. Auf Initiative von CDU und CSU bleibt es den Mitgliedstaaten nun aber weiterhin überlassen, wie die Kontrollen finanziert werden.
„Im Interesse der Verbraucher sind wirksame Kontrollen notwendig, die natürlich auch Kosten verursachen. Ob diese Kosten aber aus Gebühren oder aus Steuermitteln finanziert werden, muss den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben. Das geht Europa nichts an, solange die Kontrollen ordnungsgemäß nach europäischen Standards durchgeführt werden“, so Heinrich Frieling, CDU-Landtagskandidat im westlichen Kreis Soest.

Der CDU-Europaabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. Peter Liese erläuterte, dass es eine Unterscheidung zwischen dem global agierenden Großunternehmen und kleinen Betrieben wie Restaurants, Bäckereien und Metzgereien geben müsse. „Es wäre ein falsches Signal, dem kleinen Restaurantbesitzer oder Lebensmittelhandwerker um die Ecke Gebühren aufzuerlegen, wenn diese sich stets korrekt verhalten haben und die Kontrollen einwandfrei verlaufen sind“, so Liese. Landesverbraucherschutzminister Remmel hat seit Juni 2016 in NRW Pflichtgebühren auch für Regelkontrollen eingeführt, und sich dabei auch auf europäisches Recht berufen. „Europa zwingt Nordrhein-Westfalen hier zu nichts. Auch in Deutschland haben nur zwei Bundesländer, nämlich nur NRW und Niedersachsen solche Gebühren eingeführt. Nicht einmal in anderen rot-grün regierten Bundesländern wird das mittelständische Handwerk so belastet“, so die beiden CDU-Politiker abschließend.