„Das Ehrenamt ist in Nordrhein-Westfalen unverzichtbarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens. Zahlreiche Aufgaben wären ohne Ehrenamtler nicht zu erfüllen. Dabei hat sich vor allem in den letzten Tagen mal wieder gezeigt, wie wichtig die Arbeit von Ehrenamtlern insbesondere bei den Rettungsdiensten, den Feuerwehren und im Katastrophenschutz ist“ erklären die CDU-Landtagsabgeordneten des Kreis Soest Jörg Blöming und Heinrich Frieling.
Viele ehrenamtlich geführte Vereine stehen angesichts der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen: Die für eine Eindämmung des Virus notwendigen Kontaktbeschränkungen und Hygienevorschriften haben das ehrenamtliche Engagement nicht nur spürbar reduziert, sondern oftmals grundlegend verändert. Ein Großteil der Vereinsaktivitäten ist fast gänzlich zum Erliegen gekommen – bisherige Angebote und Veranstaltungen, wie das Schützenfest, die Dorfkirmes oder örtliche Kulturveranstaltungen, finden nur in sehr geringem Umfang statt oder fallen gänzlich weg.
Damit oft über lange Zeit gewachsene ehrenamtliche Strukturen erhalten bleiben, hat die NRW Landesregierung das Programm „Neustart miteinander“ ins Leben gerufen. Gegenstand der Förderung ist eine einmalige Zuwendung an eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen als Beitrag zur Deckung von Ausgaben, die mit der Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zusammenhängen. Jeder Verein soll hiermit als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 5000 Euro (50 % der Gesamtausgaben) beantragen können. Die entsprechende Förderrichtlinie wurde nun vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung veröffentlicht.
Heinrich Frieling legt dar: „Für die NRW-Koalition hängt die Zukunft unseres Landes nicht allein von der Frage nach Wachstum und Wohlstand ab. Für ein lebenswertes Miteinander ist das vielfältige und tief in allen gesellschaftlichen Gruppen verankerte uneigennützige Ehrenamt in unserem Land unverzichtbar. Daher unterstützen wir Vereine und Engagierte jetzt bei der Durchführung von Veranstaltungen, damit sie ihre wichtige Arbeit wieder aufnehmen und fortsetzen können.“
Die Mittel sollen solchen Vereinen zu Gute kommen, die wichtige öffentliche Veranstaltungen durchführen, die vor Ort zum Kern des gesellschaftlichen Lebens gehören. Anträge sind bis zum 30. November 2021 ausschließlich im Online-Förderportal (https://www.heimatfoerderung.nrw/onlineantrag#login) auf Basis des dort bereitgestellten Online-Antrages an die zuständige Bezirksregierung zu stellen.
„Wer im Ehrenamt Verantwortung übernimmt, zeigt sich solidarisch mit seinen Mitmenschen und leistet einen Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Das verdient unser aller Respekt und Anerkennung. Wir möchten daher die Ehrenamtler aus dem Kreis Soest dazu aufrufen, die Mittel des Programms zu beantragen!“ so Jörg Blöming abschließend.
Weitere Informationen zu dem Programm finden Sie unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19644&ver=8&val=19644&sg=0&menu=0&vd_back=N
Hintergrund:
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen sind die förderfähigen Gesamtausgaben, die unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips anfallen. Als solche können alle Ausgaben anerkannt werden, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der geförderten öffentlichen Veranstaltung stehen. Der Festbetrag beträgt grundsätzlich 50 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Dabei darf die Zuwendung nicht höher sein als die Differenz der förderfähigen Gesamtausgaben abzüglich der projektbezogenen Einnahmen (zuwendungsfähige Ausgaben). Der Festbetrag darf dabei jedoch grundsätzlich 5 000 Euro nicht über- und 500 Euro nicht unterschreiten.