Die Kreispolizeibehörde Soest darf zum 1. September 2021 voraussichtlich mit mehr Personal rechnen. So soll der Kreis Soest neben 4,78 zusätzlichen Planstellen für Polizeivollzugsbeamte auch 7,5 zusätzliche Planstellen für Regierungsbeschäftigte erhalten. Dies berichten die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Jörg Blöming und Heinrich Frieling nach dem Entwurf des Innenministeriums zur diesjährigen Belastungsbezogenen Kräfteverteilung, welche Grundlage für die Verteilung der Polizeikräfte im ganzen Land ist.
Heinrich Frieling, Landtagsabgeordneter aus Ense und Mitglied des NRW-Innenausschusses, sieht in den weiter steigenden Zahlen ein klares Signal: „Diese erneute Personalstärkung zeigt unseren Bürgerinnen und Bürgern im Kreis Soest, dass wir die Sicherheit auch in den kreisangehörigen Kommunen weiter im Blick behalten. Wir ruhen uns nicht auf den rückläufigen Zahlen, etwa bei der Einbruchskriminalität, aus, sondern investieren weiter in unsere Polizei. Hier gilt mein Dank vor allem Innenminister Herbert Reul, dem es in den letzten vier Jahren auch gelungen ist die Ausrüstung unsere Polizistinnen und Polizisten auf den Stand der heutigen Zeit zu bringen.“
Jörg Blöming, Landtagsabgeordneter aus Erwitte und Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Unterausschuss Personal im Haushalts- und Finanzausschuss, ergänzt: „Auch der Stellenzuwachs für die Soester Kreispolizeibehörde fällt nicht vom Himmel, sondern wird durch die richtigen Weichenstellungen in den letzten vier Jahren ermöglicht. So wurde zum einen die Zahl der Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter auf den Rekordstand von 2.660 pro Jahr erhöht, zum anderen stellen wir aber auch zusätzlich 500 Regierungsbeschäftigte pro Jahr ein. Diese entlasten die Polizeivollszugsbeamtinnen und -beamten von administrativen Aufgaben, sodass diese mehr Zeit auf der Straße präsent sein können.“
Hintergrund:
Das Prinzip der belastungsbezogenen Kräfteverteilung wurde zuletzt 2018 zwischen dem NRW-Innenministerium und Vertretern von Behörden, Personalvertretungen und Gewerkschaften überarbeitet und ist seitdem Grundlage für die Verteilung der Kräfte. Wesentliches Kriterium für die Personalzuteilung ist die Arbeitsbelastung vor Ort, die sich aus dem Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehen ergibt. Daneben werden auch besondere Schwerpunkte in der Polizeiarbeit berücksichtigt. Die finale Stellenverteilung wird am 1. September 2021 feststehen, wenn die Kommissaranwärterinnen und -anwärter ihre Abschlussprüfungen absolviert haben.