Gemeindefinanzierungsgesetz 2025: Rund 15.763 Milliarden Euro

Starke Unterstützung für Kommunen und Gemeinden. Der Kreis Soest profitiert mit rund 189.641.147 Euro.

„Mit klarer Prioritätensetzung geht das Land Nordrhein-Westfalen dieses Jahr in die Haushaltsberatungen. Einmal mehr zeigt die schwarz-grüne Zukunftskoalition, dass sie ein verlässlicher Partner an der Seite unserer Städte und Gemeinden ist. Mit rund 38 Milliarden Euro für unserer Städte und Gemeinden verplant das Land rund 36% des Gesamtetats für eine starke Heimat in unseren Kommunen.“, betont der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und heimische Landtagsabgeordnete Heinrich Frieling.

„Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetzt 2025 stehen unseren heimischen Städten und Gemeinden und der Kreisverwaltung im Kreis Soest 189.641.147 Euro zur Verfügung. Die Gesamtsumme des GFG beträgt dieses Jahr 15.763 Milliarden Euro, welches einen erneuten Anstieg um 442.628.100 Euro bedeutet. In Zeiten steigender Preise und knapper Kassen ist es ein wichtiges Signal, dass die Kommunen insgesamt mit steigenden Zuweisungen rechnen können. Die Entwicklung der Steuereinnahmen stellt die öffentlichen Haushalte vor große Herausforderungen. Wir tun in Nordrhein-Westfalen, was wir können, um die Rahmenbedingungen stabil zu halten. Gerade in bewegten Zeiten ist ein solider kommunaler Haushalt unerlässlich. Wir möchten unseren Städten und Gemeinden größtmögliche Sicherheit geben. Besonders wenn die Bundesregierung sämtliche Sicherheit vermissen lässt.“, erklären die CDU-Landtagsabgeordneten für die Kreis Soest Heinrich Frieling aus Ense und Jörg Blöming aus Erwitte.

Hintergrund:
Die Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise und Landschaftsverbände) tragen die Kosten ihrer eigenen und der ihnen übertragenen Aufgaben, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten vom Land im Wege des Finanzausgleichs zur Ergänzung ihrer eigenen Erträge allgemeine und zweckgebundene Zuweisungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten neben den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich (Gemeindefinanzierung – GFG) weitere Zuweisungen des Landes, die im Wesentlichen in einem direkten Zusammenhang mit den auf die Gemeinden und Gemeindeverbände übertragenen Aufgaben stehen.