Die nordrhein-westfälische Landesregierung setzt auch in der kommenden Legislaturperiode bewährte Heimatförderprogramme fort. Dies teilt nun der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und heimische Abgeordnete Heinrich Frieling mit.
„Alleine im Jahr 2023 stehen für die Heimatförderung 33 Millionen Euro zur Verfügung. Wir fördern also weiter, was Menschen verbindet und ergänzen die bewährten Förderbausteine durch neue Stärken. In der neuen Förderperiode werden vier der fünf Förderelemente des Landesprogramms zudem voll digital. So machen wir die Arbeit der vielen engagierten Menschen in unserer Heimat noch einfacher. Nicht nur die Förderanträge können jetzt online gestellt werden, sondern auch Bewilligung und Verwendungsnachweis sind digital übermittelbar. Wir fördern weiterhin das Verbindende, um die Gesellschaft und deren Zusammenhalt in unseren Städten, Kommunen und Gemeinden weiter zu stärken. Bereits in der Vergangenheit haben viele Vereine, Ehrenamtler und lokale Akteure in meiner Heimat von der Förderung profitiert – dies kann in Zukunft so weitergehen“, erklärt Frieling die Heimatförderung 2.0.
Mit dem Förderprogramm möchte die nordrhein-westfälische Landesregierung diejenigen wertschätzen, die jeden Tag im Großen und natürlich auch im Kleinen etwas zum Erhalt der Heimat und des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen. Die Förderprogramme sollen hier unterstützen und gleichzeitig für die Zukunft gestalten. Die Heimatförderung 2.0 setzt sich aus fünf Elementen zusammen und kann ab jetzt beantragt werden. Weitere notwendige Informationen zur Heimatförderung können auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unter
https://www.mhkbd.nrw/themen/heimat/heimat-foerderprogramm abgerufen werden.
Hintergrundinformationen:
Der Heimat-Scheck (volle digitale Antragsstellung) ist der „Möglichmacher“ für die vielen guten Ideen vor Ort. Vereine und Initiativen erhalten eine unbürokratische Förderung in Höhe von 2.000 Euro für Projekte, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.
Mit dem Heimat-Preis (volle digitale Antragsstellung) können Kreise, Städte und Gemeinden beispielhaftes Engagement von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen auszeichnen. Die Landesregierung fördert durch die Übernahme von Preisgeldern kreisangehörige Kommunen mit 5.000 Euro, Kreise mit 10.000 Euro und kreisfreien Kommunen mit 15.000 Euro.
Der Heimat-Fonds (volle digitale Antragsstellung) versetzt Städte, Gemeinden oder Kreise in die Lage, identitätsstiftende Projekte zu realisieren. Für jeden Euro, den Kommunen, öffentliche Mittelgeber, private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat- Fonds einen Euro dazu. Neu ist die Erhöhung der maximalen Fördersumme auf 50.000 Euro (bisher 40.000 Euro). Voraussetzung ist ein Eigenanteil der Gemeinde von mindestens zehn Prozent sowie die Bereitschaft finanzieller Unterstützung Dritter durch Spenden und Sponsoring.
Bei der Heimat-Werkstatt (volle digitale Antragsstellung) liegt der Fokus jetzt noch stärker darauf, dass Menschen im Stadtteil oder im Dorf sich miteinander verbinden. Gefördert werden kann zum Beispiel die Begegnung von Alteingesessenen und Zugezogenen, der gezielte Austausch verschiedener Nationen, die einen Stadtteil prägen oder das gemeinsame Erforschen lokaler Geschichte, zum Beispiel mit Kindern und Jugendlichen in einer Geschichtswerkstatt.
Mit dem Heimat-Zeugnis (teil-digital, Antrag mit Unterlagen kann digital erfolgen. Nur das Antragsformular muss zusätzlich, aufgrund der hohen Fördersumme (ab 100.000 Euro) auf Papier erfolgen) werden diejenigen unterstützt, die in besonderer Weise die Geschichte oder Tradition bedeutender Orte oder Bauwerke in zeitgemäßer und interessanter Form aufarbeiten beziehungsweise präsentieren.