Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Kommunen erneut finanzielle Mittel zur Verfügung, um die Betreuung von Kindern unter drei Jahren zu unterstützen. Insgesamt werden rund eine Milliarde Euro als Ausgleichszahlung (sog. Belastungsausgleich Jugendhilfe) bereitgestellt. Diese Mittel dienen dazu, den örtlichen Trägern die notwendigen Kosten für den Ausbau und Betrieb der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege zu erstatten. Ein Großteil der Mittel wird durch Einmalzahlungen noch in 2024 und in 2025 an die Kommunen ausgezahlt. Auch der Kreis Soest profitiert von dieser Unterstützung und erhält insgesamt 11.218.884 Millionen Euro.
Heinrich Frieling, kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion und Kreisvorsitzender der CDU im Kreis Soest, erklärt dazu:
„In Zeiten knapper Kassen ist es entscheidend, die richtigen Prioritäten zu setzen. Für uns als regierungstragende Fraktion stehen Kinder und Jugendliche, Familie und Bildung an erster Stelle. Wir stehen fest an der Seite der Kommunen und unterstützen sie in ihrer wichtigen Aufgabe. Trotz der angespannten Haushaltslage des Landes und weiterhin offener Fragen zur genauen Bemessung des Belastungsausgleichs ist es für die Kommunen wichtig, dass die Mittel nun zügig bereitgestellt werden können. In den Kreis Soest fließen insgesamt zusätzliche 11.218.884 Euro, was nicht nur die Aufrechterhaltung, sondern auch den Ausbau der Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder in unserer Region sichert. Das Kreisjugendamt Soest, welches für die Mehrheit der Städte und Gemeinden zuständig ist, erhält eine Summe von rund 6,1 Millionen Euro. Die Städte mit eigenem Jugendamt erhalten ebenfalls Ausgleichszahlungen. Warstein erhält 799.524 Euro, Soest rund 1,9 Millionen Euro und Lippstadt rund 2,5 Millionen Euro.“
Hintergrund:
Das Land Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, den Jugendämtern als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Ausgaben für die Bereitstellung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung zu erstatten. Hierzu überprüft das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration alle fünf Jahre den Belastungsausgleich Jugendhilfe und passt ihn – falls erforderlich – an. Trotz intensiver Gespräche konnte zwischen Land und Kommunen in den vergangenen Jahren keine Einigung über alle Details des Überprüfungsverfahrens erzielt werden. Dennoch wird nun durch eine Rechtsverordnung die Grundlage geschaffen, damit zeitnah Ausgleichzahlungen von runde einer Milliarde Euro an die Kommunen erfolgen können.
Unten aufgelistet finden Sie die genannten Mittel für die Städte mit eigenem Jugendamt und für das Kreisjugendamt Soest, das für die anderen Städte und Gemeinden zuständig ist.
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