„Nordrhein-Westfalen soll Gründerland Nr. 1 werden. Daher unterstützen wir als NRW-Koalition aus CDU und FDP die Visionäre von heute und Unternehmer von morgen. Mit dem neuen Gründerstipendium.NRW schaffen wir die Voraussetzungen, um Gründerinnen und Gründern einen einfachen Start zu ermöglichen“, erklären die beiden heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Jörg Blöming aus Erwitte und Heinrich Frieling aus Ense.
Seit dem 01. Juli können sich Gründerinnen und Gründer für das Gründerstipendium.NRW bewerben. Nach erfolgter Förderzusage stehen ihnen bis zu 12 Monate lang 1.000 Euro monatlich zur Verfügung, um ihre innovativen Ideen mit finanzieller Unterstützung weiterentwickeln zu können. Somit ist ein wichtiger Hinderungsgrund von Neugründungen und Start-Ups aus dem Weg geräumt.
„Auch der Kreis Soest und unsere südwestfälische Region können davon immens profitieren. Das dezentrale Vergabeverfahren über zahlreiche akkreditierte Gründernetzwerke in ganz Nordrhein-Westfalen garantiert eine unbürokratische und schnelle Stipendien-Vergabe und gewährleistet eine regionale Verortung der Gründerinnen und Gründer. Im Kreis Soest nehmen sowohl die Wirtschaftsförderung Lippstadt GmbH als auch die wfg Wirtschaftsförderung des Kreises Soest, sowie für die Region Hellweg-Sauerland die Industrie- und Handelskammer Arnsberg an dieser Initiative Teil und wurden bereits als Gründungsnetzwerke akkreditiert. Damit werden auch innovative Ideen und Unternehmensgründungen vor Ort gefördert und die örtliche Wirtschaftskraft gestärkt.
Wir würde uns über möglichst viele Bewerberinnen und Bewerber mit innovativen Unternehmenskonzepten im Kreis Soest freuen, die den Mut und Willen haben ihre Idee auf den Markt zu bringen.“, so die beiden Abgeordneten.
Hintergrund:
Um ein Stipendium zu erhalten, müssen die Bewerber, egal ob alleine oder im höchstens drei-köpfigen Team, eine Fach-Jury aus dem ausgewähltem Gründernetzwerk von ihrem Konzept überzeugen. Entscheidend sind der „Gründercharakter“ der Bewerberinnen und Bewerber sowie die innovative Geschäftsidee. Diese muss ein, im Vergleich zum Stand der Technik, verbessertes Produkt oder Verfahren, eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale enthalten. Um sich für ein Stipendium bewerben zu können, muss man volljährig sein, den Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und die Gründung darf noch nicht erfolgt sein bzw. sollte weniger als ein Jahr zurückliegen. Auf der Website www.gruenderstipendium.nrw/gruenden können sich alle interessierten Bewerberinnen und Bewerber über die ersten Schritte der Bewerbung und den weiteren Verlauf informieren sowie alle Bewerbungsstandorte einsehen.