Das Denkmalschutzgesetz feiert am 11. März seinen 40. Geburtstag. Passend dazu wurde nun das Denkmalförderprogramm 2020 in NRW veröffentlicht. Insgesamt stellt die Landesregierung so 15,1 Millionen Euro für den Erhalt des historisch-kulturellen Erbes Nordrhein-Westfalens zur Verfügung. Davon profitieren auch verschiedene Kommunen im Kreis Soest. Anlässlich dessen erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming aus Erwitte: „Wir freuen uns sehr über diese wichtige Förderung, welche der Pflege unserer identitätsstiftenden Baudenkmäler im Kreis Soest dient. Die Bewahrung unseres großen historisch-kulturellen Erbes ist uns ein besonderes Anliegen.“
Die Städte und Gemeinden im Kreis Soest erhalten im Jahr 2020 insgesamt 256.998 Euro aus dem Programm. Dabei setzen sich die Fördermittel aus Einzelförderungen und Pauschalmitteln zusammen, wie der Enser Abgeordnete Heinrich Frieling ergänzend erläutert: „Mit den Einzelförderungen werden Maßnahmen von privaten und öffentlichen Eigentümerinnen und Eigentümern von Baudenkmälern in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Pauschalmittel können den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen als Zuschuss zugewiesen werden, wenn diese dafür in ihrem Haushalt eigene Mittel in gleicher Höhe bereitstellen.“
Konkret erhalten die Städte und Gemeinden im Kreis Soest folgende Fördersummen:
Bad Sassendorf: 10.000 Euro (Pauschalmittel)
Geseke: 10.000 Euro (Pauschalmittel)
Lippetal: 25.000 Euro (25.000 Euro Pauschalmittel)
Lippstadt: 10.000 Euro (10.000 Euro Pauschalmittel)
Rüthen: 71.004 Euro (20.000 Euro Pauschalmittel, 51.004 Euro Einzelförderung)
Soest: 45.000 Euro (45.000 Euro Pauschalmittel)
Warstein: 85.994 Euro (85.994 Euro Einzelförderung)
Hintergrund:
Nordrhein-Westfalen verfügt mit dem Aachener Dom, Schlösser Brühl, Kölner Dom, Zeche und Kokerei Zollverein Essen sowie dem Kloster Corvey insgesamt über fünf UNESCO-Welterbestätten und weiteren rund 82.000 Baudenkmälern und 6.100 Bodendenkmälern. Zuständig für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes sind vor allem die Unteren Denkmalbehörden; in der Regel sind dies die Gemeinden. Abweichend sind die Bezirksregierungen die zuständige Denkmalbehörde bei Denkmälern, die sich ganz oder zum Teil im Besitz des Landes oder des Bundes befinden. Die Landschaftsverbände beraten und unterstützen die Gemeinden und Kreise in Fragen der Denkmalpflege und wirken fachlich im Rahmen der Entscheidungen der Denkmalbehörden mit.