Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023

31.01.2023

Hilfe für Sportvereine bei der Bewältigung der Krisensituation durch den russischen Angriffskrieg 

Die Sportvereine unserer Heimat prägen das Gemeinschaftsgefühl in unseren Städten, Gemeinden und Kommunen maßgeblich. Die Auswirkungen der durch den russischen Angriffskrieg verursachten Energiekrise treffen auch die Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen in unserer Heimat hart.

Hier setzt das neue Soforthilfeprogramm Sport NRW 2023 nun an. Sportvereine und andere gemeinnützige Sportorganisationen können zur Krisenbewältigung und Insolvenzvorsorge Zuschüsse im Rahmen einer Billigkeitsleistung beantragen. Dafür stellt das Land insgesamt 55,2 Millionen Euro bereit.

„Ich freue mich, dass die Landesregierung hier fest an der Seite unserer Sportvereine und Sportorganisationen steht und so diese wichtigen Orte der gesellschaftlichen Teilhabe unterstützt. Die Abwicklung des Programmes liegt beim Landessportbund. Antragsberechtigt sind die gemeinnützigen Sportvereine, die Mitglied in einem Kreis- oder Stadtsportbund oder Sportfachverband sind, sowie der Landessportbund NRW und seine ordentlichen Mitglieder. Die Hilfe beträgt bis zu 60 Prozent der Mehrausgaben, höchstens jedoch 200.000 Euro pro Antragsteller.“ , erklärt der heimische Landtagsabgeordnete Heinrich Frieling.

Finanziert wird die Hilfe aus Mitteln des eingerichteten Sondervermögens zur „Bewältigung der Krisensituation in Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine“. Mehr Informationen zu dem Soforthilfeprogramm findet man in Kürze auf der Seite des Landessportbundes: https://www.lsb.nrw/