Am kommenden Montag beschäftigt sich der Umweltausschuss des NRW-Landtags in einer Expertenanhörung mit der geplanten Änderung des Landeswassergesetzes. Verschiedene Personen und Gruppen haben hierzu in den vergangenen Tagen Sorgen geäußert, mit der Gesetzesnovelle könnte eine Verschlechterung des Trinkwasserschutzes einhergehen. Angesprochen wurden im Kreis Soest namentlich die Lörmeckequelle in Rüthen-Kallenhardt und die Hillenbergquelle in Warstein.
Dazu stellen die heimischen CDU-Landtagsabgeordneten Jörg Blöming und Heinrich Frieling klar: „Unsere Versorgung mit hochwertigem Trinkwasser ist ein elementares Gut, das es zu schützen gilt. Deshalb legen auch wir größten Wert darauf, dass die Gesetzesnovelle keine Verschlechterung des heimischen Trinkwasserschutzes zur Folge hat. Dies ist aber auch nicht zu erwarten.“
Heinrich Frieling, Landtagsabgeordneter aus Ense und Mitglied im Umweltausschuss, erklärt dazu: „Ursprung der geäußerten Sorgen ist die Aufhebung des in § 35 Abs. 2 festgeschriebenen pauschalen Bodenschatzgewinnungsverbots. Wie auch bereits in den Kommentaren zur Gesetzesnovelle beschrieben, wird die Aufhebung allerdings mit dem Erlass einer landesweiten Wasserschutzgebietsverordnung einhergehen. Damit wird zukünftig ein klares, einheitliches und hohes Schutzniveau sichergestellt. Die Trinkwasserversorgung bleibt auch zukünftig umfassend gewährleistet und geschützt. Wir werden darauf achten, dass das Bodenschatzgewinnungsverbot erst aufgehoben wird, wenn die neue landesweite Wasserschutzgebietsverordnung für diesen Bereich in Kraft tritt.“
Jörg Blöming, Landtagsabgeordneter aus Erwitte, ergänzt: „Ein durchgängiger Schutz des heimischen Trinkwassers ist durch das Gesetz aber bereits ohnehin gewährleistet, da wir in § 37 Abs. 2 des Landeswassergesetzes einen grundsätzlichen Vorrang für die öffentliche Trinkwasserversorgung verankern wollen. Das gibt es so bisher in keinem anderen Bundesland und unterstreicht auch die besondere Stellung unseres heimischen Trinkwassers. Die Novellierung befindet sich aktuell am Anfang des parlamentarischen Beratungsverfahrens.“