Unbürokratische Coronahilfen für unsere Kommunen

15.12.2022

Insgesamt fließen über 8,6 Mio. Euro zusätzlich in den Kreis Soest 

Der nordrhein-westfälische Landtag hat am Donnerstag im Haushalts- und Finanzausschuss zur Finanzierung der direkten und indirekten Folgen der Corona-Krise 500 Millionen Euro für die Kommunen bereitgestellt. Der Ausschuss ist damit einer Initiative der Landesregierung gefolgt.

Dazu erklärt der heimische Landtagsabgeordnete und kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Heinrich Frieling:
„Unsere Kommunen in Nordrhein-Westfalen standen und stehen angesichts der Corona-Krise vor großen Herausforderungen. Auch heute wirken sich die Kosten der Pandemie weiter auf die Haushalte in den Städten, Gemeinden und Kreisen aus. Beispielsweise ist in den Gesundheits- oder Ordnungsämtern noch immer ein erhöhter Personaleinsatz zu verzeichnen. Die unbürokratische Hilfe der schwarz-grünen Zukunftskoalition zeigt, dass wir fest an der Seite unserer Kommunen stehen. Für die Städte und Gemeinden im Kreis Soest stehen rund 6,9 Mio. Euro zur Verfügung und zusätzlich noch mal über 1,6 Mio. Euro für den Kreis Soest.“

Der CDU-Landtagsabgeordnete Jörg Blöming aus Erwitte, selbst Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss ergänzt: „ Ich freue mich sehr, dass der Haushalts- und Finanzausschuss heute gänzlich unbürokratische zusätzliche Mittel zur Entlastung der Kommunen verabschiedet hat. Die Mittel werden noch in diesem Jahr ausgezahlt. Grundlage der Berechnung ist schlicht die Einwohnerzahl, wobei der Zuschuss mindestens 300.000 Euro beträgt.“

Demnach erhalten die Kommunen im Kreis Soest folgende Zuweisungen:

Anröchte 300.000€
Bad Sassendorf 300.000€
Ense 300.000€
Erwitte  353.593,98€
Geseke  471.328,34€
Lippetal  300.000€
Lippstadt 1.488.652,18€
Möhnesee 300.000€
Rüthen  300.000€
Soest 1.034.893,86€
Warstein 534.571,73€
Welver  300.000€
Werl 673.568,20€
Wickede 300.000€
Kreis Soest 1.653.509,59€
Summe Städte und Gemeinden: 6.956.608 €

Summe Kreis Soest insgesamt: 8.610.118 €


Hintergrund:

Anders als 2020, als die finanzielle Belastung der Kommunen infolge der Corona-Pandemie maßgeblich durch das Wegbrechen der Steuereinnahmen geprägt war, kann mittlerweile von einer relativ gleichmäßigen, bevölkerungsproportionalen Verteilung der Corona-bedingten Belastungen ausgegangen werden. Deshalb sollen die Mittel den Kommunen ohne Antrag auf Grundlage der Einwohnerrelationen zum Stichtag 30. Juni 2022 gewährt werden in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Auch Kommunen mit geringer Einwohnerzahl erhalten mindestens 300.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Corona-Rettungsschirm des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.