Anlässlich der neuen Förderrichtlinie zur Finanzierung von Wegebaumaßnahmen außerhalb von Flurbereinigungsverfahren teilt der heimische CDU-Landtagsabgeordnete Heinrich Frieling mit:
„Ländliche Wege sind wichtige Lebensadern im Kreis Soest. Sie dienen als Verbindung zwischen Gemeinden, Dörfern und kleineren Siedlungseinheiten sowie zur Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz. So werden land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen erschlossen und die naturnahe Erlebbarkeit der landschaftlichen Vielfalt zur Freizeit und Erholung gefördert. Viele Kommunen mussten aufgrund fehlender Unterstützung durch das Land in der Vergangenheit hier sparen, sodass gerade bei den Wirtschaftswegen vielerorts ein Investitionsstau entstanden ist. Nach der grundlegenden Stärkung der kommunalen Finanzkraft, zuletzt auch durch Einführung der allgemeinen Aufwands- und Unterhaltungspauschale, von der besonders die ländlichen Kommunen profitieren, unterstützt die CDU-/ FDP-Landesregierung nun notwendige Investitionen.“
Das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium hat jetzt eine neue Förderrichtlinie zur Finanzierung von Wegebaumaßnahmen auf den Weg gebracht. Insbesondere sollen Kommunen im ländlichen Raum unterstützt werden, die ein bereits vorgelegtes ländliches Wegenetzkonzept umsetzen. Anträge können ab sofort gestellt werden. Wegebaumaßnahmen können mit einem Zuschuss von 60 Prozent und maximal 500.000 Euro je Vorhaben unterstützt werden. Für die Fördermaßnahme stehen in diesem Jahr rund 5,75 Millionen Euro Kassenmittel zur Verfügung; Fördermittel können Kommunen in der für das Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ festgelegten Gebietskulisse erhalten.
„Ziel des Programms ist die nachhaltige Modernisierung der Wirtschaftswege im ländlichen Raum. Vorhandene und bisher nicht oder nicht ausreichend befestigte Wege sollen ausgebaut und befestigt werden. Dazu gehören auch die erforderlichen baulichen Anlagen wie Durchlässe oder Brücken und erforderliche Kompensationsmaßnahmen des Naturschutzes. Wir leisten damit einen wichtigen Schritt zum Erhalt der Lebensqualität in unserem ländlich geprägten Kreis Soest“, erklärt Frieling abschließend.
Hintergrund:
Die heutigen Wegenetze wurden im Wesentlichen in den 1950er bis 1970er Jahren für die seinerzeit vorherrschenden Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse geplant und gebaut. Inzwischen haben sich Betriebsgrößen, Besitz und Produktionsweisen gravierend verändert und außerlandwirtschaftliche Nutzungen erheblich zugenommen. Für die daraus resultierenden, erheblich geänderten Anforderungen weist das überkommene ländliche Wegenetz funktionale und qualitative Defizite auf, denen mit der neuen Fördermöglichkeit gezielt begegnet wird. Ansprechpartner für Informationen und zur Antragstellung ist das Dezernat 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ bei der Bezirksregierung Arnsberg.